Der SVK hat auf den 1. April 1980 mit der Caisse Médico-Chirugicale Mutualiste du Grand-Duché de Luxembourg einen Vertrag über die Leistungsaushilfe ihrer Versicherten in der Schweiz abgeschlossen. Dabei handelt es sich um Wahloperationen im Bereich der Spitzenmedizin, welche in Luxembourg nicht durchgeführt werden.
Die Behandlungen werden generell auf der privaten oder halbprivaten Abteilung durchgeführt.
In folgenden Spitälern wurden Behandlungen in Rechnung gestellt:
Durch einen vertraglich festgelegten Zuschlag zu den Rechnungsbeträgen der Spitäler werden die Verwaltungs- und Kapitalkosten des SVK abgegolten.
Fax 032 626 57 30