Hilfsmittel

Die Entwicklung der Hilfsmittel in den letzten Jahren, sowie die Überprüfung der Dienstleistung 'Hilfsmittelbewirtschaftung' haben gezeigt, dass von Seiten der Krankenversicherer kein Bedarf mehr an Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Geh- und Stehhilfen besteht. Darum hat der SVK entschieden, den Bereich Geh- und Stehhilfen per sofort aufzulösen.

Wichtig ist uns jedoch darauf hinzuweisen, dass der ganze Bereich der Elektropflegebetten von der Auflösung nicht betroffen ist.

Da der Bereich der Elektropflegebetten gemäss KVG nicht Bestandteil der MiGeL ist, muss für deren Abgabe zwingend eine Zusatzversicherung vorhanden sein. Diese Abklärung ist Sache des Krankenversicherers. Der SVK übt bei der Abgabe von Elektropflegebetten lediglich eine Vermittlertätigkeit aus. Zuständig für den Entscheid, ob ein Elektropflegebett bewilligt wird, ist der Krankenversicherer als Direktversicherer.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sonja Zeller                 E-Mail: sonja.zeller@svk.org                    Tel: 032 626 57 35

Liste Elektropflegebettlieferanten

Fax 032 626 57 30