IV-Koordination SVK

Zu den statuarischen Aufgaben des SVK gehört die Führung der IV-Koordination SVK, welcher die meisten Krankenversicherer angeschlossen sind.

 

Warum eine IV-Koordination SVK?

Sowohl die obligatorische Krankenversicherung als auch die Invalidenversicherung übernehmen Kosten medizinischer Massnahmen. Die Leistungen der IV für medizinische Massnahmen sind begrenzt auf Geburtsgebrechen bzw. auf Eingliederungsmassnahmen von Erwerbstätigen.

Gemäss KVG sorgt der Bundesrat dafür, dass die Versicherten durch das Zusammentreffen von Leistungen der sozialen Krankenversicherung mit Leistungen anderer Sozialversicherungen nicht überentschädigt werden.

 

Wie läuft die Rückerstattung über die IV-Koordination SVK ab?

Bei der kantonalen IV-Stelle meldet sich der Patient für medizinische Massnahmen und Geldleistungen an.

Die IV stellt dem Krankenversicherer die Verfügung über die Zusprechung oder Ablehnung der Leistungen zu.

Sobald feststeht, dass die IV Leistungen des Krankenversicherers übernimmt, welche er auf Grund der Vorleistungspflicht bezahlt hat, stellt der Krankenversicherer der IV-Koordination SVK ein Gesuch um Rückerstattung dieser Leistungen zu.

Die IV-Koordination SVK macht im Auftrag und mit Vollmacht der Krankenversicherer sämtliche Abklärungen bei den Leistungserbringern und stellt anschliessend den kantonalen IV-Stellen eine Rechnung zu. Die von der IV übernommenen Leistungen werden dem Krankenversicherer direkt von der ZAS in Genf zurück vergütet.

Bei speziellen Leistungserbringern, welche systembedingt keine Differenzzahlungen bearbeiten können, sowie bei Abrechnungen von Spitalaufenthalten (auch ausserkantonal) und bei Leistungserbringern, welche einen höheren KV-Taxpunktwert haben als derjenige der IV, fordert die IV-Koordination SVK den gesamten Rechnungsbetrag zurück. Die IV-Koordination SVK übernimmt das Inkasso inklusive Mahnwesen und vergütet anschliessend dem Krankenversicherer das Guthaben.

 

Welchen Umfang haben die Leistungen der IV-Koordination SVK?

Die Krankenversicherer erhalten über die IV-Koordination SVK Anmeldungen für medizinische Massnahmen bzw. Verfügungen der kantonalen IV-Stellen.

Zudem bearbeitet die IV-Koordination SVK jährlich rund 5'000 Rückerstattungsgesuche.

 

Wer befasst sich im SVK mit der IV-Koordination SVK?

Rückerstattungsgesuche:

Name

E-mail

Telefon

 

 

 

Vera Marques

vera.marques@svk.org

032 626 57 37

Flavia Müller

flavia.mueller@svk.org

032 626 57 39

Madeleine Obrecht

madeleine.obrecht@svk.org

032 626 57 32

Sonja Zeller

sonja.zeller@svk.org

032 626 57 35

 

Fax 032 626 57 30

Um den Arbeitsablauf der IV-Koordination SVK anzusehen, klicken Sie bitte:

Arbeitsablauf IV-Koordination

Um das Formular "Vollmacht" ausdrucken zu können klicken Sie bitte auf folgenden Link:

Vollmacht