Zu den statuarischen Aufgaben des SVK gehört die Führung der IV-Koordination SVK, welcher die meisten Krankenversicherer angeschlossen sind.
Sowohl die obligatorische Krankenversicherung als auch die Invalidenversicherung übernehmen Kosten medizinischer Massnahmen. Die Leistungen der IV für medizinische Massnahmen sind begrenzt auf Geburtsgebrechen bzw. auf Eingliederungsmassnahmen von Erwerbstätigen.
Gemäss KVG sorgt der Bundesrat dafür, dass die Versicherten durch das Zusammentreffen von Leistungen der sozialen Krankenversicherung mit Leistungen anderer Sozialversicherungen nicht überentschädigt werden.
Bei der kantonalen IV-Stelle meldet sich der Patient für medizinische Massnahmen und Geldleistungen an.
Die IV stellt dem Krankenversicherer die Verfügung über die Zusprechung oder Ablehnung der Leistungen zu.
Sobald feststeht, dass die IV Leistungen des Krankenversicherers übernimmt, welche er auf Grund der Vorleistungspflicht bezahlt hat, stellt der Krankenversicherer der IV-Koordination SVK ein Gesuch um Rückerstattung dieser Leistungen zu.
Die IV-Koordination SVK macht im Auftrag und mit Vollmacht der Krankenversicherer sämtliche Abklärungen bei den Leistungserbringern und stellt anschliessend den kantonalen IV-Stellen eine Rechnung zu. Die von der IV übernommenen Leistungen werden dem Krankenversicherer direkt von der ZAS in Genf zurück vergütet.
Bei speziellen Leistungserbringern, welche systembedingt keine Differenzzahlungen bearbeiten können, sowie bei Abrechnungen von Spitalaufenthalten (auch ausserkantonal) und bei Leistungserbringern, welche einen höheren KV-Taxpunktwert haben als derjenige der IV, fordert die IV-Koordination SVK den gesamten Rechnungsbetrag zurück. Die IV-Koordination SVK übernimmt das Inkasso inklusive Mahnwesen und vergütet anschliessend dem Krankenversicherer das Guthaben.
Die Krankenversicherer erhalten über die IV-Koordination SVK Anmeldungen für medizinische Massnahmen bzw. Verfügungen der kantonalen IV-Stellen.
Zudem bearbeitet die IV-Koordination SVK jährlich rund 5'000 Rückerstattungsgesuche.
Rückerstattungsgesuche:
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Name |
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Telefon |
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Vera Marques |
vera.marques@svk.org |
032 626 57 37 |
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Flavia Müller |
flavia.mueller@svk.org |
032 626 57 39 |
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Madeleine Obrecht |
madeleine.obrecht@svk.org |
032 626 57 32 |
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Sonja Zeller |
sonja.zeller@svk.org |
032 626 57 35 |
Fax 032 626 57 30
Um den Arbeitsablauf der IV-Koordination SVK anzusehen, klicken Sie bitte:
Um das Formular "Vollmacht" ausdrucken zu können klicken Sie bitte auf folgenden Link: