Der SVK hat mit folgenden Lieferanten für Nährlösungen und Behandlungsmaterial der künstlichen Ernährung zu Hause Verträge abgeschlossen:
Die Erteilung der Kostengutsprache durch den SVK bildet die Voraussetzung für eine allfällige Kostenübernahme der künstlichen Ernährung zu Hause, durch die dem SVK angeschlossenen Krankenversicherer.
Der verordnende Arzt reicht dem SVK das Kostengutsprachegesuch ein, welches gemäss den Richtlinien zur künstlichen Ernährung zu Hause der Gesellschaft für Klinische Ernährung der Schweiz (GESKES) überprüft wird.
Der Bereich der künstlichen Ernährung kann in zwei Kategorien aufgeteilt werden; enterale und parenterale Ernährung.
Die Kosten der parenteralen sowie der enteralen Ernährung mittels einer Sonde werden durch den Krankenversicherer aus der Grundversicherung übernommen. Patienten mit einer enteralen Ernährung ohne Sonde müssen für eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme eine Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben.
Zur Zeit sind rund 3'500 Patienten in der ganzen Schweiz beim SVK angemeldet. Sie werden von acht home care services zu Hause betreut:
Liste der anerkannten GESKES / SVK Homecare-Anbieter
Der SVK stellt den Patienten leihweise und kostenlos Ernährungspumpen oder Infusomaten (je nach Ernährungsart) zur Verfügung. Dazu betreibt der SVK einen Gerätepool. Nach einem Therapieende werden die Geräte retourniert und kommen bei einem nächsten Patienten wieder zum Einsatz. Es werden nur Geräte finanziert, die vorgängig von einer Fachgruppe auf Anwendbarkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft wurden. Dazu führt der SVK eine sogenannte SVK-Positivliste.
Fax 032 626 57 30