Mech. Heimventilation

Seit 1990 ist eine Beatmung zu Hause und die Kostenübernahme durch die Krankenversicherer auf Grund einer Zusammenarbeit zwischen der Lungenliga Schweiz (LLS) mit den kantonalen Lungenligen, der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (SGP), den Abgabestellen der Geräte sowie dem SVK möglich.

Arbeitsgruppe mechanische Heimventilation (AGMHV)
Der Präsident der Arbeitsgruppe für mechanische Heimventilation der SGP nimmt die vertrauensärztliche Prüfung der Verordnungen vor. Zum Aufgabengebiet der AGMHV gehört auch die Evaluation neuer Geräte sowie das Erstellen von Leitlinien für die mechanische Heimventilation.

SVK
Der SVK erteilt im Namen der ihm angeschlossenen Krankenversicherer Kostengutsprache für die mechanische Heimventilation, befasst sich mit dem administrativen Ablauf und finanziert die Geräte- und Wartungskosten.

Die Ziele des SVK in der mechanischen Heimventilation sind:

Qualitätssicherung

  • Wird gewährleistet, da nur pneumologische Kliniken oder Fachärzte diese Therapieform verordnen dürfen.

  • Wirtschaftlichkeit

  • Der SVK finanziert einen Gerätepool, der sich regelmässig umschlägt, da nach einem Therapieende die Geräte retourniert und bei einem nächsten Patienten wieder eingesetzt werden
  • Die Ansätze in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) können mit den SVK-Verträgen eingehalten oder gar unterschritten werden
  • Ein Kauf der Geräte ist auf längere Zeit kostengünstiger als die Miete
  • Das Fachwissen ist beim SVK konzentriert und die Bearbeitungskosten können tief gehalten werden, da über 80 Krankenversicherer durch eine Sachbearbeiterstelle beim SVK abgedeckt sind

  • Der SVK stellt den Patienten leihweise und kostenlos ein Gerät für die mechanische Heimventilation zur Verfügung. Für eine Kostengutsprache durch den SVK müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Indikation (Leitlinien SGP)
  • Krankenversicherer muss dem SVK angeschlossen sein
  • Gerät muss auf der Positivliste des SVK aufgenommen sein
  • Gerätelieferant muss einen Vertrag mit dem SVK haben
  • Ein spezielles Bewilligungsverfahren einer Kostengutsprache für die mechanische Heimventilation wurde durch die LLS und den SVK ausgearbeitet und ist seit 1998 in Kraft.

     Fax 032 626 57 30